Bewertungsverfahren
Die Wahl des richtigen Bewertungsverfahrens ist entscheidend, um den tatsächlichen Wert einer Immobilie realistisch und rechtssicher zu ermitteln. Abhängig von der Immobilienart und dem spezifischen Anlass wenden wir das passende Verfahren an. Jedes Bewertungsverfahren berücksichtigt unterschiedliche Faktoren und ist auf die jeweilige Immobilie zugeschnitten.
Vergleichswertverfahren
Das Vergleichswertverfahren ist ideal für Immobilienarten, bei denen ausreichend vergleichbare Objekte existieren. Es wird vor allem bei der Bewertung von Eigentumswohnungen, Einfamilienhäusern oder Grundstücken angewandt.
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Vorteile
Hohe Marktnähe, da tatsächliche Kaufpreise verwendet werden Besonders transparent und nachvollziehbar
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Typische Anlässe
Kauf- oder Verkaufsentscheidungen
Immobilienbewertungen bei Erbschaft oder Scheidung
Sachwertverfahren
Das Sachwertverfahren eignet sich besonders für Immobilien, die überwiegend zur Eigennutzung bestimmt sind, wie Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser oder besondere Bauten (z. B. Denkmäler).
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Vorteile
Berücksichtigt die tatsächlichen Baukosten und Substanz der Immobilie
Gut geeignet für Immobilien, bei denen keine vergleichbaren Marktdaten vorliegen
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Typische Anlässe
Versicherungsgutachten
Bewertung von älteren oder individuellen Gebäuden
Ertragswertverfahren
Das Ertragswertverfahren wird vor allem bei renditeorientierten Immobilien eingesetzt, wie Gewerbeimmobilien, Mehrfamilienhäusern oder Bürogebäuden. Hier steht die wirtschaftliche Nutzung im Vordergrund.
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Vorteile
Ideal für Investoren, da die Rentabilität im Fokus steht
Berücksichtigt die langfristige Perspektive der Immobilie
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Typische Anlässe
Kauf- oder Verkauf von Gewerbeimmobilien
Renditebewertungen für Investitionsentscheidungen
Jede Immobilie ist einzigartig, und ebenso individuell muss ihre Bewertung erfolgen. Mit unserer Expertise wählen wir das passende Bewertungsverfahren, um den realistischen Marktwert Ihrer Immobilie zu bestimmen. So stellen wir sicher, dass alle relevanten Aspekte – von der baulichen Substanz bis zu den wirtschaftlichen Erträgen – berücksichtigt werden.